OSRAM H1 NIGHT BREAKER LED Scheinwerferlampe 6000K 12V 16W Straßenzulassung

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Eine leuchtende Revolution in Technologie und Design: OSRAMs erste für die Straße zugelassene... mehr

Eine leuchtende Revolution in Technologie und Design: OSRAMs erste für die Straße zugelassene LED-Lampen fahren in Sachen Innovation voran. Mit der NIGHT BREAKER H1 LED kommt jetzt OSRAMs erste strassenzugelassene H1 LED-Nachrüstlampe auf den Markt.

Mit der straßenzugelassenen NIGHT BREAKER H1-LED können Sie jetzt die Funktion des Abblend- und Fernlichts Ihres Fahrzeuges auf modernste LED-Technologie umrüsten. Diese LED-Austauschlampen sind als Ersatz für herkömmliche H1-Lampen und -Sockel geeignet. Sie bieten ein modernes und helles weißes Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6000 Kelvin und beeindrucken mit einer reduzierten Blendung anderer Verkehrsteilnehmer die die zulässigen Maximalwerte um bis zu 40% unterschreitet. Im Vergleich zu konventionellen Leuchtmitteln, wie zum Beispiel Halogenlampen, verbrauchen diese LED-Retrofit-Lampen bis zu 55% weniger Energie und überzeugen dank der LED-Technologie und des speziell entwickelten vibrationsresistenten Designs, mit einer bis zu 5-mal längeren Lebensdauer. Ersetzen Sie jetzt Ihre Fahrzeuglampen durch die revolutionären LED-Nachrüstlampen von OSRAM und erleben Sie zukunftsweisende Helligkeit mit Straßenzulassung.

Erstes zugelassenes H1-LED Abblendlicht in Deutschland!
kaltweiße Farbtemperatur von 6.000 Kelvin
bis zu 55% weniger Energieverbrauch (im Vergleich zu Minimum ECE R112 Anforderungen)
zusätzlich 40% weniger Blendung aller Verkehrsteilnehmer (im Vergleich zu Minimum ECE R112 Anforderungen)
bis zu 5-mal mehr Lebensdauer im Vergleich zu Halogenlampen, somit genießen Sie einen längeren Fahrspaß

Hinweis und Einschränkungen:
Bitte prüfen Sie, ob die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers in der Kompatibilitätsliste enthalten ist. Fahrzeug Kompatibilitätsliste öffnen.

Für nicht genannte Fahrzeuge besteht keine Zulassung. Bitte laden Sie nach Erhalt das Zulassungsdokument herunter und führen Sie dieses in Ihrem Fahrzeug mit. Für den Download der Zulassung ist eine Authentizitätsprüfung online erforderlich. ABG / Authentizitätsprüfung öffnen

Was ist eine Scheinwerfer-Genehmigungsnummer?

Bitte beachten: Ausschlaggebend für die Erfüllung der Zulassungskriterien ist allein das Übereinstimmen der Scheinwerfer-Genehmigungsnummern an den Scheinwerfern Ihres Fahrzeugs und in dieser Liste. Die Fahrzeugdaten (Modell, Typ, Baujahr...) dienen lediglich der vereinfachten Identifikation des Fahrzeugs.


1. Schritt

Fahrzeugtyp und Scheinwerfer-Genehmigungsnummer prüfen:

Gehen Sie zur Kompatibilitätsliste und prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug aufgeführt ist. Vergleichen Sie die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Liste mit der auf den Scheinwerfern Ihres Autos. Sie startet mit einem "E" und einer oder zwei Ziffer(n) in einem Kreis und setzt sich dann mit einer 4- bzw. 5-stelligen Ziffernfolge fort. Ob Sie zum Einbau die LEDriving ADAPTER oder/und zwei LEDriving CANBUS benötigen, erfahren Sie ebenfalls in der Fahrzeugliste. Achtung: Nur die Kombination aus OSRAM NIGHT BREAKER LED Lampen in Verbindung mit dem offiziellen OSRAM Zubehör - LEDriving ADAPTER und LEDriving SMART CANBUS (wo vorgeschrieben) - ist zugelassen.

2. Schritt

ABG abrufen und ausdrucken:

Scannen Sie den QR-Code auf der OSRAM NIGHT BREAKER LED Verpackung. So erhalten Sie den Downloadlink mit der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Drucken Sie diese aus und führen Sie sie nach erfolgtem Einbau der LED-Lampen stets mit sich.

1) Zugelassenes LED Scheinwerferlicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder in denen eine Zulassung vorliegt und die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Genaue Bedingungen siehe www.osram.de/ledcheck
In Deutschland: Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen.
In Österreich: Gemäß §35 Abs:4 KFG ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen.
Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.
2) im Vergleich zu Minimum ECE R112 Anforderungen

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