- Artikel-Nr.: 64210DWNBSP-450-19
OSRAM präsentiert eine revolutionäre LED-Nachrüstlampen-Innovation, die Straßenzulassung1), schnelle und einfache Installation, herausragende Sicht und Sichtbarkeit, ein modernes Fahrzeug-Upgrade, Sicherheit und Zuverlässigkeit und vieles mehr in einer neuartigen Lampe vereint.
OSRAM NIGHT BREAKER LED SPEED H7 450
bis zu 450 % mehr Helligkeit2) und Leuchtweite bis zu 240 m im Abblendlichtbereich
modernes weißes Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6000 Kelvin
präziser, blendarmer Lichtstrahl mit klarer Hell-Dunkel-Grenze
überragende Helligkeit für bessere Sicht und mehr Sicherheit
bis zu 60 % weniger Energieverbrauch*
bis zu 6x längere Lebensdauer* – weniger Wartung und weniger Abfall
robust und langlebig – dank vibrationsfestem Design längere Lebensdauer
schnell und einfach installiert, ohne zusätzliche Adapter oder Kappen
verwendbar für Fern- und Abblendlicht
* im Vergleich zu traditionellen Halogenlampen
Lieferumfang: 2 Stück H7 LED Lampen
1) Straßenzulassung abhängig vom Fahrzeugtyp und der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.
2) Im Vergleich zu den Mindestanforderungen der ECE R112 bei Halogenlampen.
Hinweis und Einschränkungen:
Bitte prüfen Sie, ob die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers in der Kompatibilitätsliste enthalten ist.
Je nach Fahrzeugmodell kann ein zusätzlicher Widerstand / Adapter erforderlich sein.
Aufrufbar unter https://www.osram.com/nb-led
Sie selbst sind für die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Zugelassen sind nur Fahrzeuge, deren Scheinwerfergenehmigungsnummern mit denen in der Kompatibilitätsliste übereinstimmen. Für nicht genannte Fahrzeuge besteht keine Zulassung. Bitte laden Sie nach Erhalt das Zulassungsdokument herunter und führen Sie dieses in Ihrem Fahrzeug mit. Für den Download der Zulassung ist eine Authentizitätsprüfung online erforderlich.
Was ist eine Scheinwerfer-Genehmigungsnummer?
Bitte beachten: Ausschlaggebend für die Erfüllung der Zulassungskriterien ist allein das Übereinstimmen der Scheinwerfer-Genehmigungsnummern an den Scheinwerfern Ihres Fahrzeugs und in dieser Liste. Die Fahrzeugdaten (Modell, Typ, Baujahr...) dienen lediglich der vereinfachten Identifikation des Fahrzeugs.
1. Schritt
Fahrzeugtyp und Scheinwerfer-Genehmigungsnummer prüfen:

Gehen Sie zur Kompatibilitätsliste unter https://www.osram.com/nb-led und prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug aufgeführt ist. Vergleichen Sie die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Liste mit der auf den Scheinwerfern Ihres Autos. Sie startet mit einem "E" und einer oder zwei Ziffer(n) in einem Kreis und setzt sich dann mit einer 4- bzw. 5-stelligen Ziffernfolge fort. Ob Sie zum Einbau die LEDriving ADAPTER oder/und zwei LEDriving CANBUS benötigen, erfahren Sie ebenfalls in der Fahrzeugliste. Achtung: Nur die Kombination aus OSRAM NIGHT BREAKER LED Lampen in Verbindung mit dem offiziellen OSRAM Zubehör - LEDriving ADAPTER und LEDriving SMART CANBUS (wo vorgeschrieben) - ist zugelassen.
2. Schritt
ABG abrufen und ausdrucken:

Scanne den QR-Code auf dem OSRAM Trust Sticker auf deiner NIGHT BREAKER LED Verpackung oder gib den 7-stelligen Code in der OSRAM Trust App ein. Prüfung durchführen, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABG) herunterladen, ausdrucken und mitführen: Es genügt der Ausdruck des Hauptteils und der Seite aus Anlage 1, auf der sich das/die betreffende(n) Fahrzeug(e) befindet/befinden.
1)Zugelassenes LED-Fahrzeuglicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder, mit Genehmigung oder für die eine gleichwertige Genehmigung Anwendung findet sowie die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter https://www.osram.com/nb-led
In Deutschland: Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen.
In Österreich: Gemäß §35 Abs:4 KFG ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen.
Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.
Hersteller: OSRAM GmbH, Marcel-Breuer-Straße 4, 80807 München, Deutschland, contact@osram.com












